Sturzunfälle

Stürze gehören zu den häufigsten Unfällen in Unternehmen. Egal ob der Sturz aus der Höhe oder das Stolpern und Rutschen in der Ebene, die Anzahl und die Folgen dieser Unfälle werden oft unterschätzt. Hier haben wir Hintergrundwissen und Rechtsgrundlagen zusammengestellt und geben bekannte und neue Tipps, Anregungen und Unterstützungsangebote für die Sturzprävention am Arbeitsplatz.

Analyse

Etwa 25% der Unfälle in den BGHW-Mitgliedsunternehmen sind Stürze. Noch deutlicher liegt mit zwei Dritteln die Ursache für bleibende Körperschäden bei Stürzen. Grund genug sich die Unfallsituationen genauer anzuschauen. Hier ist die Gefährdungsbeurteilung ein gutes Instrument die Arbeitsplätze zu beurteilen. Aber auch aus bereits geschehenen Unfällen kann gelernt und Schwerpunkte gefunden werden. Jeder Sturz hat einen Auslöser wie Stolpern, Rutschen, Fehltreten/Danebentreten, Durchbrechen, Springen, usw. Wer den Auslöser kennt, kann leichter Maßnahmen treffen.

Unfallanalyse Unfallschwerpunkte ermitteln konkrete Ursachen ermitteln, um konkrete Maßnahmen umzusetzen
Person mit Warnweste und Klemmbrett

Wissen

W 51-2

Fußböden – Analyse von Sturzunfällen

Stürze sind der Unfallschwerpunkt in den Mitgliedsunternehmen der BGHW: Zwei Drittel aller neuen Rentenfälle sind auf Stürze in der Ebene und Abstürze – auch Abstürze aus geringer Höhe – zurückzuführen.

Rechtliche Grundlagen

ArbSchG

Arbeitsschutzgesetz

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.

ArbStättV

Arbeitsstättenverordnung

Verordnung über Arbeitsstätten.

DGUV Vorschrift 1

Grundsätze der Prävention

Gefährdungsbeurteilung Online

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Leitern: allgemeiner Umgang

Gefährdungsbeurteilung zur Auswahl und Benutzung von Leitern und Tritten.

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Leitern: Anlegeleitern

Gefährdungsbeurteilung zur Auswahl und Benutzung von Leitern und Tritten.

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Leitern: Steigleitern

Gefährdungen durch Arbeitsplatzgestaltung in Hinblick auf Steigleitern als Verkehrsweg zum Arbeitsplatz.

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Leitern und Tritte

Gefährdungsbeurteilung zur Auswahl und Benutzung von Leitern und Tritten.

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Treppen

Gefährdungen durch die Arbeitsplatzgestaltung in Hinblick auf Treppen.

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung Online

Verkehrswege allgemein

Allgemeine Gefährdungen durch die Arbeitsplatzgestaltung in Hinblick auf Verkehrswege.

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Online Winterdienst

Gefährdungen durch Schnee, Eis, Kälte und Dunkelheit bei winterlichen Räum- und Sicherungsarbeiten auf dem Betriebsgelände.

Weitere Unterstützungsangebote

Analysetool

Stürze

Diese Methodik analysiert Sturzunfälle (Stürze in der Ebene und Abstürze - auch aus niedriger Höhe) nach verschiedenen Kategorien und soll helfen, ein besseres Verständnis für den Unfallhergang zu bekommen, um damit konkretere Maßnahmen auszuwählen.

Dächer

Ob Lagerhalle mit Flachdach und eingebauten Lichtkuppeln und -bändern oder mehrstöckiges Verwaltungsgebäude mit verwinkelten Gauben und vermoosten Ziegeln: Keine Arbeit auf einem Dach darf ohne Absturzsicherung erfolgen. Schließlich können Abstürze aus jeder Höhe zu schweren Verletzungen führen. Die Arbeitsplätze auf einem Dach und die Verkehrswege für den Auf- und Abstieg sind immer so zu planen und einzurichten, dass eine Absturzgefährdung gar nicht erst entstehen kann. Im Folgenden erläutern wir die Rangfolge der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen und mehr.

Maßnahme: Halte- oder Auffanggurte anlegen Maßnahme: Absturzsicherungen installieren Maßnahme: Lichtkuppel nicht betreten
Dach ohne Absturzsicherung und eine Person droht zu fallen Dach ohne Absturzsicherung und eine Person droht zu fallen

Wissen

W 52-1

Bau-, Montage- und Abbrucharbeiten

Organisation, Einrichten und Betreiben von Bau- und Montagestellen

W 52-2

Absturzsicherungen an hochgelegenen Arbeitsplätzen

Wenn an hochgelegenen Arbeitsplätzen gearbeitet wird, muss neben den ohnehin hohen Unfall- und Gesundheitsgefahren im Baugewerbe zusätzlich immer die Absturzgefahr im Blick behalten werden.

W 22-2

Persönliche Schutzausrüstung

Sicherer Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

U-11

Unfälle durch Abstürze - Dachdurchsturz

Ein besonders hohes Unfallrisiko haben Beschäftigte, die beispielsweise auf Dächern Montage-, Instandhaltungs- oder Inspektionsarbeiten durchführen müssen.

W 52-3

Fahrbare Arbeitsgerüste und fahrbare Arbeitsbühnen

Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten werden oft von Leitern aus durchgeführt. Besser und sicherer für solche Aufgaben in der Höhe sind fahrbare Gerüste oder fahrbare Arbeitsbühnen.

Rechtliche Grundlagen

BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung

Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheitund den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten.

PSA-BV

PSA-Benutzungsverordnung

Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit.

DGUV Vorschrift 38

Bauarbeiten

DGUV Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften im Sinne des § 15 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

ASR 2.1

Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten.

TRBS 2121

Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz

Allgemeine Anforderungen

DGUV Regel 112-198

Benutzung von PSAgA

Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegenAbsturz

DGUV Regel 112-199

Benutzung von PSAgA zum Retten

Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisung

Benutzung eines Auffangsystems

Diese Betriebsanweisung gilt für die Benutzung eines Auffangsystems.

Betriebsanweisung

Benutzung eines Rettungssystems

Diese Betriebsanweisung gilt für die Benutzung eines Rettungssystems im Rahmen des betrieblichen Rettungskonzeptes nach Anordnung der Führungskraft.

Weitere Unterstützungsangebote

TS 60

Bau- und Montagearbeiten

Gerade die Bau- und Montagearbeit erfordert viele Arbeitsschutzmaßnahmen, über die Sie dieses Seminar informiert.

Medien

P 69

Tödliche Irrtümer über Abstürze

Plakat

P 70

Lebensgefahr Absturz

Plakat

Leitern

Leitern sind gern gewählte Arbeitsmittel um Höhen zu überwinden oder kurze Arbeiten in der Höhe zu erledigen. Dass Abstürze aus der Höhe gefährlich sind ist jedem einleuchtend. Unterschätzt werden die Stürze von den unteren Stufen, die auch zu schweren Verletzungen wie Verstauchungen oder Knochenbrüchen führen können. Dabei sind nur wenige Dinge zu beachten, um auf wirklich jeder Stufe sicher arbeiten zu können.

Maßnahme: sicherer Leiterstand Maßnahme: stabiler Leiterstand mittels Bügel Maßnahme: Unterweisung für Nutzung der entsprechenden Leiter Maßnahme: Leiter prüfen
eine Person stürzt von einer ungesicherten Leiter und lässt den vollen Karton fallen, den sie trägt

Wissen

W 7-1

Leitern – Grundlagen und Gefährdungsbeurteilung

Bevor Leitern oder Tritte verwendet werden können, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob es für den Zugang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen sicherere Arbeitsmittel gibt.

W 7-2

Leitern – Prüfung und Instandsetzung

Leitern und Tritte müssen im Rahmen einer Sicht- und Funktionsprüfung wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

W 7-3

Leitern – Stehleitern

Stehleitern sind zweischenklige, frei stehende Leitern mit oder ohne Plattform, die auch verfahrbar und höhenverstell­bar ausgeführt sein können.

W 7-4

Leitern – Anlegeleitern

Anlegeleitern sind einteilige Leitern mit Stufen oder Sprossen.

W 7-5

Leitern – Leiterzubehör

Eine Leiter kann für bestimmte Verwendungen durchaus erst durch den Einsatz von Zubehör geeignet im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sein.

Rechtliche Grundlagen

BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.

TRBS 2121Teil 2

Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit.

DGUV Information 208-016

Die Verwendung von Leitern und Tritten

Bei der Verwendung von tragbaren Leitern wird häufig die Gefährdung durch Absturz unterschätzt. Daher ist vor der Verwendung einer tragbaren Leiter, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, die Leiter für jede Tätigkeit zu prüfen und zu bewerten.

Gefährdungsbeurteilung Online

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Leitern: allgemeiner Umgang

Gefährdungsbeurteilung zur Auswahl und Benutzung von Leitern und Tritten.

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Leitern: Anlegeleitern

Gefährdungsbeurteilung zur Auswahl und Benutzung von Leitern und Tritten.

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Leitern: Steigleitern

Gefährdungen durch Arbeitsplatzgestaltung in Hinblick auf Steigleitern als Verkehrsweg zum Arbeitsplatz.

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Leitern und Tritte

Gefährdungsbeurteilung zur Auswahl und Benutzung von Leitern und Tritten.

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisung

Anlegeleitern

Diese Betriebsanweisung gilt für die Verwendung von Anlegeleitern.

Betriebsanweisung

Mehrzweckleitern

Diese Betriebsanweisung gilt für die Verwendung von Mehrzweckleitern.

Betriebsanweisung

Stehleitern

Diese Betriebsanweisung gilt für die Verwendung von Stehleitern.

Unterweisung

WBT1-08

Leitern

Video

Weitere Unterstützungsangebote

Das sichere Lager

Leitern und Tritte

Arbeitsmittel mit hohem Unfallrisiko.

Medien

P32

Erfolgreich nach oben. Mit sicheren Leitern.

Plakat

P63

4 mal sicher nach oben. Leitern sicher benutzen.

Plakat

Treppen

Ob mit oder ohne Last, ob kurzer Aufstieg oder ein Abstieg über mehrere Etagen – auf einer Treppe kann jede Stufe jederzeit zur Unfallgefahr werden. Zusätzlich verschärft werden Risiken zum Beispiel durch bauliche Mängel, unregelmäßig ausgelegte Stufenhöhen, eine schlechte Erkennbarkeit, Witterungsverhältnisse oder fehlende Handläufe. Aber auch eine gut-gestaltete Treppe muss richtig benutzt werden. Im Folgenden informieren wir umfassend darüber, wie Sie jede Treppe sicher meistern können.

Maßnahme: Handlauf benutzen Maßnahme: Erkennbarkeit der Treppenstufen erhöhen durch Markierungen Maßnahme: richtige Maße für Treppenstufen wählen Maßnahme: Vermeidung von Fehltreten
eine Person stürzt eine defekte Treppe hinab, ihr fällt dabei ein Stapel Bücher aus der Hand eine Person stürzt eine defekte Treppe hinab, ihr fällt dabei ein Stapel Bücher aus der Hand

Wissen

W 50-1

Fußböden – Sicherheit auf Treppen

Stürze durch Ausrutschen, Stolpern oder Fehltreten gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen.

Rechtliche Grundlagen

 

Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen

Die gesetzliche Grundlage variiert je nach Bundesland.

ASR A1.8

Verkehrswege

Technische Regeln für Arbeitsstätten.

ASR A2.1

Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen

Technische Regeln für Arbeitsstätten.

ASR A2.3

Fluchtwege und Notausgänge

Technische Regeln für Arbeitsstätten.

ASR A3.4

Beleuchtung

Technische Regeln für Arbeitsstätten

DGUV Information 208-005

Treppen

Treppen gehören zu den baulichen Einrichtungen, deren Gestaltung vornehmlich durch das Bauordnungsrecht der Bundesländer geregelt wird.

Gefährdungsbeurteilung Online

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Treppen

Gefährdungen durch die Arbeitsplatzgestaltung in Hinblick auf Treppen.

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisung

Verkehrswege

Diese Betriebsanweisung gilt für die Benutzung innerbetrieblicher Verkehrswege.

Unterweisung

WBT1-09

Stolpern, Rutschen, Stürzen

Video

Weitere Unterstützungsangebote

FAQ

Anforderungen an Treppen

Rechtliches zu Verkehrswegen, Treppen, Fußböden und Zugänge zu Maschinen.

Medien

P38

Fluchtwege freihalten

Plakat

Fußböden

Es muss nicht gleich die klassische Bananenschale sein, auch etwas Feuchtigkeit kann ausreichen und ein Rutschunfall ist geschehen. Und bereits kleine Kanten oder Defekte im Boden können zu einem Stolperunfall mit schweren Folgen führen. Sicher ist: Solche Unfälle werden durch Material und Oberflächen von Bodenbelägen oder auch durch gleitfördernde Stoffe wie zum Beispiel Flüssigkeiten beeinflusst. Ein ebener, rutschhemmender und gut gereinigter Fußboden ist deshalb wichtig. Wir erklären, worauf zu achten ist.

Maßnahme: Stolperstellen vermeiden Maßnahme: rutschhemmende Böden verwenden Maßnahme: Wege freihalten Maßnahme: Reinigung der Fußböden
eine Person stolpert über eine defekte Fliese auf dem Fußboden und stürzt eine Person stolpert über eine defekte Fliese auf dem Fußboden und stürzt

Wissen

W 51-1

Fußböden – Verbesserung der Rutschhemmung von Bodenbelägen

Rutschhemmende Fußböden in Arbeitsbereichen sind Pflicht, und die allermeisten Unternehmen kommen ihrer Verpflichtung nach.

W 51-2

Fußböden – Analyse von Sturzunfällen

Stürze sind der Unfallschwerpunkt in den Mitgliedsunter­nehmen der BGHW: Zwei Drittel aller neuen Rentenfälle sind auf Stürze in der Ebene und Abstürze – auch Abstürze aus ge­ringer Höhe – zurückzuführen.

Rechtliche Grundlagen

ArbStättV

Arbeitsstättenverordnung

Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.

ASR A1.5

Fußböden

Technische Regeln für Arbeitsstätten.

DGUV Information 208-041

Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen

Diese Informationsschrift dient zur Bewertung der Rutschgefahr unter betrieblichen Bedingungen durch Prüfung der Rutschhemmung.

DGUV Information 208-007

Roste – Auswahl und Betrieb

Diese Information dient der Auswahl geeigneter Roste und deren sicherem Betrieb.

DGUV Information 208-008

Roste – Montage

Diese Informationsschrift wendet sich an Unternehmer und Führungskräfte, aber auch an Mitarbeiter, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Montage von Rosten beauftragt werden.

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Winterdienst

Gefährdungen durch Schnee, Eis, Kälte und Dunkelheit bei winterlichen Räum-und Sicherungsarbeiten auf dem Betriebsgelände.

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Verkehrswege

Allgemeine Gefährdungen durch die Arbeitsplatzgestaltung in Hinblick auf Verkehrswege.

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisung

Verkehrswege

Diese Betriebsanweisung gilt für die Benutzung innerbetrieblicher Verkehrswege.

Unterweisung

WBT1-09

Stolpern, Rutschen, Stürzen

BGHW-Lernmodule: Sicher arbeiten – Gesundheit schützen WBT 1.

Weitere Unterstützungsangebote

Das BGHW mobil

Fußgänger- und Radfahrsicherheit zum Anfassen

Ob es um innerbetrieblichen Verkehr geht oder den allgemeinen Straßenverkehr: Unser Showtruck und das mobil bieten Verkehrssicherheit zum Anfassen.

Das sichere Lager

Verkehrswege

Vorrausetzung für den reibungslosen Lagerbetrieb.

Der sichere Supermarkt

Fußböden

Nach den statistischen Unterlagen der Berufsgenossenschaften liegen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle während der Arbeit an der Spitze des Unfallgeschehens.

Der sichere Supermarkt

Ordnung und Sauberkeit

Ausrutsch- und Stolpergefahren den Nährboden entziehen.

FAQ

Anforderungen an Fußböden

Rechtliches zu Verkehrswegen, Treppen, Fußböden und Zugänge zu Maschinen.

Medien

AW06

Tragfähigkeitsangabe

Aufkleber

AW11

Notausgang freihalten

Aufkleber

AW08

Verkehrswege freihalten

Aufkleber

P38

Fluchtwege freihalten

Plakat

Ordnung und Sauberkeit

Das richtige Maß an Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz kann so manche Gefahrenstelle entschärfen oder gar nicht erst entstehen lassen. Sind Werkzeuge oder andere Materialien übersichtlich und aufgeräumt und die Abfälle entsorgt, läuft es mit dem sprichwörtlichen Durchblick – und sogar die Produktivität steigt. Aber auch: Wenn Gegenstände, Materialien und Abfälle auf dem Boden herumliegen und dort nicht hingehören, führen sie schnell zu Sturzunfällen. Ein Fußboden muss nicht nur richtig eingebaut sein, sondern auch freigehalten werden. Hier unsere Tipps für einen sauberen und ordentlichen Arbeitsplatz.

Ordnung und Sauberkeit Bubble Ordnung und Sauberkeit Bubble Ordnung und Sauberkeit Bubble
eine Person trägt einen Karton voll mit Möhren, rutscht auf dem verschmutzten Fußboden aus und stürzt

Rechtliche Grundlagen

ArbStättV

Arbeitsstättenverordnung

Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.

ASR A1.5

Fußböden

Technische Regeln für Arbeitsstätten.

DGUV Information 208-041

Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen

Diese Informationsschrift dient zur Bewertung der Rutschgefahr unter betrieblichen Bedingungen durch Prüfung der Rutschhemmung.

Gefährdungsbeurteilung Online

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Winterdienst

Gefährdungen durch Schnee, Eis, Kälte und Dunkelheit bei winterlichen Räum- und Sicherungsarbeiten auf dem Betriebsgelände.

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisung

Verkehrswege

Betriebsanweisung „Innerbetriebliche Verkehrswege“.

Unterweisung

WBT1-09

Stolpern, Rutschen, Stürzen

Video

Weitere Unterstützungsangebote

Der sichere Supermarkt

Fußböden

Nach den statistischen Unterlagen der Berufsgenossenschaften liegen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle während der Arbeit an der Spitze des Unfallgeschehens.

Der sichere Supermarkt

Ordnung und Sauberkeit

Ausrutsch- und Stolpergefahren den Nährboden entziehen.
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