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Unter 0621/183-0 erreichst Du uns telefonisch (Mo-Fr 8-18 Uhr).




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    ONLINE ANMELDUNG ZUR BGM EXPERIENCE 2019

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    Wir melden uns zeitnah bei Dir zurück.

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    Die Bestätigung ist per Mail unterwegs zu Dir.
    Solltest Du keine Bestätigungsmail erhalten, sende uns eine E-Mail an gesundheitsschutz@bghw.de.

    Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
    Diese
    Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BITV 2.0 (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz)  vereinbar.

    Welche Teile sind nicht barrierefrei?

    • Die meisten Videos sind mit Untertiteln unterlegt, Videos sind bei YouTube hinterlegt; lediglich der Film „Sei kein Fahrradfresser, sei ein Lebensretter“ hat keine Untertitel.
      Die Videos liegen ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor.
    • Das Overlay zur Cookie-Einwilligung ist nicht tastaturbedienbar.
    • PDFs sind noch nicht barrierefrei.
    • Es gibt bezüglich der Syntaxprüfung einige Fehler.
    • Die Inhalte nach §4 BITV 2.0 sind derzeit noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Sie werden in Kürze bereitgestellt.

    Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen kontinuierlich um.

    Informationen in Leichter Sprache

    Allgemeine Informationen zu Berufsgenossenschaften und den Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie im Portal „Leichte Sprache“ der DGUV.

    Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

    Allgemeine Informationen zu den Themen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten gehörlose oder hörgeschädigte Bürger über das Gebärdentelefon der DGUV mittels Videotelefonie im Internet. Sie können einfach, direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads dort anrufen. Lediglich ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und ein uneingeschränkter Internetzugang werden benötigt. Gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache. Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 03.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung.
    Die Erklärung wurde zuletzt am 08.02.2023 überprüft.

    Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

    Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

    M5, 7
    68161 Mannheim

    E-Mail barrierefreiheit@bghw.de

    Schlichtungsverfahren

    Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

    Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

    Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

    Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

    Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

    Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
    bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
    Mauerstraße 53
    10117 Berlin

    Telefon: 030 18 527-2805
    Fax: 030 18 527-2901
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
    Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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