Haftpflicht – die meisten Menschen verbinden diesen Begriff mit der privaten Haftpflicht- oder der KFZ-Versicherung. Nur wenige wissen, dass auch die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft eine Haftpflicht für Unternehmerinnen und Unternehmer beinhaltet. Sie gehört zu einem der Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung.

Verursacht man einen Unfall mit dem eigenen Auto, ist die Sache klar: Die Schäden bei anderen werden durch die KFZ-Versicherung abgesichert. Im schlimmsten Fall können dabei Millionensummen entstehen. Zum Beispiel, wenn Personen ums Leben kommen oder Gebäude schwer beschädigt werden.

Was im Falle der Personenschäden die KFZ-Haftpflicht für die Autofahrerinnen und Autofahrer ist, ist die Berufsgenossenschaft (BG) für Unternehmerinnen und Unternehmer. Die BG entschädigt den erlittenen Körperschaden umfassend, wenn Beschäftigte in ihren Betrieben einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden. Sie müssen keine zivilrechtlichen Folgen befürchten – außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln und Unfällen im allgemeinen Verkehr.

Menschenleben sind nicht zu beziffern

Welchen Wert hat ein Menschenleben? Er ist nicht zu beziffern. Ein Blick in andere Länder, die keinen solchen Unfallversicherungsschutz wie durch die Berufsgenossenschaften in Deutschland gewährleisten, zeigt: Ein schwerer oder gar tödlicher Unfall kann so hohe Schadensersatzersatzsummen nach sich ziehen, dass ganze Unternehmen insolvent gehen. Die BG gibt dem Unternehmen finanzielle Sicherheit.

Beitrag und Leistungen

In einem Schrotthandel besteht naturgemäß ein höheres Risiko, zu verunfallen als z.B. in einem Softwarehandel. Aus diesem Grund sind die Beiträge, welche Unternehmen an die Berufsgenossenschaft zahlen, unterschiedlich hoch (hier erfährst Du mehr zum Thema Beitrag). Doch auch an vermeintlich risikoarmen Arbeitsplätzen geschehen regelmäßig schwere Unfälle. Die meisten Arbeitsunfälle, die bei den Berufsgenossenschaften gemeldet werden, sind Unfälle, bei denen sich Versicherte durch stolpern, rutschen oder stürzen (schwer) verletzen. Oder Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder dem Heimweg von der Arbeit.

Weil die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft also eine Haftpflichtversicherung für den Arbeitgeber ist, zahlt auch nur der Arbeitgeber die Beiträge. Die Leistungen erhalten die betroffenen Beschäftigten: zum Beispiel eine optimale medizinische Rehabilitation „mit allen geeigneten Mitteln“, eine soziale Wiedereingliederung und in besonders schweren Fällen Renten und andere Geldleistungen.

Für ihren Beitrag erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer neben der Ablösung der Haftpflicht übrigens noch mehr: zum Beispiel die Beratung durch die Berufsgenossenschaft bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz, Weiterbildungen und Seminare für ihre Beschäftigten oder auch finanzielle Vorteile, wie etwa für Umbauten an Gabelstaplern. Einen Gewinn machen die Berufsgenossenschaft dabei nicht. Das heißt: Bis auf geringe Verwaltungskosten (9 Cent) fließt jeder gezahlte Euro Beitrag als Leistung in die Unternehmen und an die Betroffenen zurück.

Frieden im Betrieb

Nicht nur Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren von der Haftungsablösung, sondern auch die Beschäftigten untereinander. Denn wenn durch das Fehlverhalten eines Kollegen ein anderer während der Arbeit körperlich geschädigt wird, übernimmt die Berufsgenossenschaft auch dessen Haftung entsprechend.