Zugegeben: „Gefährdungsbeurteilung“ klingt nicht gerade nach einer unterhaltsamen Beschäftigung. Und für die Durchführung brauchst Du auch etwas Zeit und Wissen. Warum die Gefährdungsbeurteilung für Deinen Betrieb trotzdem wichtig ist und wie Du es gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie angehst.

Du bist Unternehmerin oder Unternehmer und beschäftigst Mitarbeiter? Dann musst Du eine Gefährdungsbeurteilung für Deinen Betrieb vorweisen können. Ganz gleich, ob Du ein kleines Start-Up oder einen großen Konzern führst. Auch die Branche ist nicht wichtig. Die Gefährdungsbeurteilung ist für alle Betriebe mit Beschäftigten in Deutschland im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.

Warum? Weil Du als Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit Deiner Mitarbeiter bei der Arbeit verantwortlich bist. Auch das ist gesetzlich festgelegt. Und wir gehen davon aus, dass auch Du ein nicht unerhebliches Interesse daran hast, dass Deine Beschäftigten gesund bleiben. Denn wenn Deine Fachkräfte ausfallen, musst Du Zeit und Geld investieren, um neue Fachkräfte zu finden und einzulernen.

Corona in der Gefährdungsbeurteilung

Sofern Du noch keine Gefährdungsbeurteilung für Deinen Betrieb erstellt hast, ist spätestens jetzt der richtige Zeitpunkt dafür. Die Corona-Pandemie wirkt in alle Lebensbereiche, somit auch in die Arbeit Deiner Beschäftigten hinein. Insbesondere dort, wo sie Kontakt zu anderen Menschen haben, besteht die Gefahr, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Die Gefährdungsbeurteilung hilft Dir, die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Und das nicht nur beim Thema Coronavirus.

Das Angebot der BGHW

Für die Branchen Handel und Warenlogistik unterstützen wir Dich bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung auf vielfältige Weise:

  • Mit unseren Schnellen Checks erhältst Du einen ersten Überblick über die wichtigsten Gefährdungen in Floristik, Lebensmitteleinzelhandel und im Bürobetrieb. Die Schnellen Checks kannst Du hier unter „Mach mit“ kostenfrei bestellen.
  • Unsere „Gefährdungsbeurteilung kompakt“ ist eine papiergebundene Handlungshilfe für Deine Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung kompakt gibt es für die Branchen Einzelhandel, Lebensmittel-Einzelhandel, Motorradhandel, Schrotthandel und Tankstellen als Download frei verfügbar im Kompendium Arbeitsschutz. Unsere Mitgliedsunternehmen können diese auch in unserem Medienshop kostenlos bestellen. Spezielle Ergänzungen zur Infektionsgefährdung durch das Coronavirus bieten wir an für die Bereiche Einzelhandel (allgemein), Lebensmittel-Einzelhandel und Drogeriemärkte, Lager und Logistik, Reifenhandel/Werkstätten und Tankstellen. Diese findest Du auf unserer Website zum Download.
  • Am besten geht’s online: Unsere Gefährdungsbeurteilung online unterstützt Dich per kostenfreiem Online-Tool bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Schritt für Schritt, immer aktuell und jederzeit verfügbar.

Unterstützung nötig?

Wenn Du Dir unsicher bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bist, hole Dir fachkundige Beratung ein. Das kann zum Beispiel die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein oder ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin. Du brauchst diese Fachleute nicht selbst einzustellen, sondern kannst deren Expertise auf dem Markt einkaufen. Details hierzu regelt die DGUV Vorschrift 2. Auch Deine Berufsgenossenschaft kannst Du jederzeit ansprechen.