„So ein Tollpatsch!“, flucht Herr Müller, seines Zeichens Abteilungsleiter Fleisch und Wurst in einem großen Verbrauchermarkt. „Was ist denn passiert?“, fragt sein Chef. „Unser neuer Azubi Paul hat sich jetzt schon zum dritten Mal in den Finger geschnitten und das an der narrensicheren Aufschnittschneidemaschine! Der fällt jetzt wieder zwei Wochen aus und wir müssen erneut eine Unfallanzeige ausfüllen“, ärgert sich Müller. „Na, so narrensicher kann die Maschine dann ja wohl nicht sein“, entgegnet der Chef. „Doch, das ist sie schon, aber der Paul stellt sich einfach zu blöd an“, kontert der Abteilungsleiter. „Wer hat ihn denn eingearbeitet und ihm den sicheren Umgang mit der Maschine erklärt?“, will der Chef wissen. Betretenes Schweigen erfüllt den Raum. Schließlich stellt sich heraus, dass Neuling Paul  überhaupt keine Unterweisung an der Maschine erhalten hat. Selbst eine Betriebsanweisung für den sicheren Umgang mit der Maschine lag nicht vor, nicht einmal die Betriebsanleitung des Herstellers war vorhanden. Für Azubi Paul war der Unfall schließlich so heftig, dass er auch bei seinem geliebten Hobby Handball für die nächsten zwei Monate pausieren muss.

Unterweisen: aber sicher!

Beispiele wie dieses zeigen, dass es ohne Unterweisung – der Anleitung zu sicherem Arbeiten – schnell  zu Unfällen im Betrieb kommen kann. Deshalb musst Du wissen: Welche Gefährdungen gibt es bei Deiner Arbeit? Was sind die Belastungen? Und vor allem: Wie kannst Du Dich schützen?

Das Unterweisen gehört zu den Fürsorgepflichten Deines Arbeitgebers, er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Unterweisungen sind zum Beispiel erforderlich…

  • bevor Beschäftigte ihre Tätigkeit erstmals aufnehmen.
  • in regelmäßigen Abständen – mindestens jedoch einmal jährlich (bei Jugendlichen halbjährlich) zur Auffrischung des Wissens.
  • bei Arbeitsplatzwechsel.
  • bei neu eingeführten Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffen, Maschinen,  Geräten.
  • nach Unfällen, Störfällen oder kritischen Ereignissen.
  • falls Verhaltensweisen beobachtet werden, die zu Gefährdungen und Belastungen führen können.

Unterweisungen müssen auf den jeweiligen Arbeitsplatz zugeschnitten sein. Deren Inhalte beziehen sich die konkreten Tätigkeiten, die damit verbundenen Gefährdungen sowie die Maßnahmen zu ihrer Verhütung. Unterweisungsthemen sind zum Beispiel Erste Hilfe, das Verhalten im Brandfall, die Benutzung von Maschinen oder die persönliche Schutzausrüstung. Auch die Themen Ladungssicherung, Haut- und Lärmschutz  sowie der Umgang mit Gefahrstoffen zählen dazu.

Unser Tipp für Dich: Pass bei der Unterweisung gut auf! Ergreife auch selbst die Initiative und rede mit Deinem Chef oder Deiner Chefin über mögliche Gefahren bei  der Arbeit.

Gewusst wie!

Mehr zum Thema sicheres und gesundes Arbeiten erfährst Du zum Beispiel in unseren interaktiven Lernmodulen „Sicher arbeiten – Gesundheit schützen“. Wer selbst Unterweisungen durchführen muss, dem helfen unsere Lernmodule  „Motivierend unterweisen“. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte können sich dabei spielerisch mit dem Thema befassen und Praktisches für die Umsetzung im eigenen Betrieb lernen.