Es war eine gute Nachricht im Juli 2019: Das Unternehmen Schrödinger bedankte sich per Zeitungsannonce bei einer unbekannten Ersthelferin, die einen seiner Mitarbeiter Dank Erster Hilfe das Leben gerettet hat (Siehe FAZ Link). Erste Hilfe leisten, wenn jemand in Not gerät – das ist doch selbstverständlich, oder? Leider nicht immer.

Nicht selten haben Menschen Angst, etwas falsch zu machen und gehen oder fahren weiter, wenn sie eine Unfallstelle sehen. Bis dann jemand Hilfe leistet, können wertvolle, vielleicht lebensrettende, Minuten vergehen. Sicherheit bringt: ein Erste-Hilfe-Kurs, der regelmäßig aufgefrischt wird. Ersthelferinnen und Ersthelfer im Betrieb erhalten diesen kostenlos von ihrer Berufsgenossenschaft.

So viele Ersthelfer müssen vor Ort sein

Im Notfall zählt jede Minute. Deshalb müssen in jedem Betrieb aus dem Kreis der anwesenden Personen ausgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen:

  • bei 2 bis zu 20 anwesenden Personen: 1 Ersthelfer
  • bei mehr als 20 anwesenden Personen:
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent der Anzahl der anwesenden Personen
    • in sonstigen Betrieben 10 Prozent der anwesenden Versicherten.

Die Kosten für die Ausbildung zum Ersthelfer übernimmt die Berufsgenossenschaft für ihre Mitgliedsunternehmen. Die BGHW zum Beispiel für alle Betriebe aus Handel und Warenlogistik. Die Inhalte des Kurses geben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht nur Sicherheit bei Notfällen im eigenen Unternehmen, sie profitieren auch privat von dem Wissen. Zum Beispiel beim Erwerb ihres Führerscheins: Da die Ersthelfer-Ausbildung umfangreicher ist, ersetzt sie den Führerschein-Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“.

In der Regel melden sich Beschäftigte freiwillig zur Ersthelferausbildung bei ihren Vorgesetzten. Allerdings dürfen Arbeitgeber bestimmte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zu Ersthelfern ernennen. Diese müssen dann einen Erste-Hilfe-Lehrgang im Umfang von neun Unterrichtseinheiten in dazu ermächtigten Stellen absolvieren. Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle zwei Jahre erforderlich.

Kein Blut sehen können ist keine Ausrede

„Ich kann aber kein Blut sehen“, ist ein häufiger Einwand, weshalb Menschen sich vor der Ausbildung zum Ersthelfer drücken. Doch mal ehrlich: Würde jemand, der dies behauptet, sein eigenes Kind verbluten lassen? Oftmals ist es die Angst, etwas falsch zu machen, die Menschen davon abhält, anderen zu helfen. Doch: „Falsche“ Erste Hilfe gibt es nicht. Wichtig ist nur, dass man sich nach seinen Möglichkeiten bemüht, zu helfen, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen. Für alle anderen gilt: Unterlassene Hilfeleistung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.

Weitere Informationen auf www.bghw.de