Am 27. Juni ist es wieder soweit: In deutschen Büros geht’s tierisch zu! Der Deutsche Tierschutzbund e.V. ruft zum Aktionstag „Kollege Hund – ein tierischer Schnuppertag“ auf. Das heißt: Bei der Aktion angemeldete Unternehmen erlauben es Hundebesitzern, ihren vierbeinigen Freund einen Tag lang zur Arbeit mitzubringen. Erfahre, warum Bürohunde eine gute Idee sind und ob das tierische Büro so einfach funktioniert.
Glücksgefühle im Büro
Tatsächlich belegen einige Studien: Ist der Hund im Büro, steigt die gute Laune am Arbeitsplatz. Hundebesitzer fühlen sich weniger gestresst, und auch die Kollegen sind angeblich zufriedener und entspannter im Umgang miteinander. Und das liegt an unseren Hormonen: einen Hund anzuschauen oder zu streicheln schüttet bei Mensch und Hund das Glückshormon Oxytocin aus. Das hilft dem Körper, das Stresshormon Cortisol abzubauen und senkt nebenbei Herzfrequenz wie Blutdruck. Der Hund am Arbeitsplatz kann also gesundheitsfördernd sein. Allerdings: hier sprechen wir vom Büro! Im Lager oder in Produktionshallen haben Hunde nichts zu suchen! Auch in Verkaufsräumen dürfte es schwierig werden, denn sowohl der Kundenverkehr als auch die Umgebung sind nicht gerade ein Hundemekka. Sowohl Hygienevorschriften als auch das Wohl des Hundes stehen immer im Vordergrund!
Achtung, Kollegen!
Ist der Hund, wo er nicht sein sollte, steigt der Blutdruck stattdessen. Auch bei Allergikern oder Menschen mit Hundeangst ist Vorsicht geboten. Auch abzuklären ist immer, ob es nicht einen zweiten Bürohund gibt, mit dem sich Dein Hund eventuell in die Wolle bekommen könnte?
Daher: folgendes beachten
- Ist die Unternehmensleitung/der Chef einverstanden, dass der Hund Dich zur Arbeit begleitet?
- Sind die Kollegen im direkten Umfeld einverstanden?
- Ist Dein Hund bürotauglich? Kann er einige Zeit still sitzen oder liegen, ist stubenrein und leise, läuft nicht rum oder bellt dauernd?
- Hast Du eine Hundehaftpflichtversicherung? Für den Fall, er knabbert dann doch mal etwas an.
- Passt Dein Hund ins Büro und hat er da ein Eckchen, in das er sich selbst zurückziehen kann?
- Ob Herrchen oder Hund: Wer krank ist, bleibt zuhause!
Kein Anspruch
Einen gesetzlichen Anspruch auf Mitnahme des Hundes gibt es nicht, aber auch kein direktes Verbot. Wie immer hilft: Fragen und drüber reden! Wenn Du eine Genehmigung Deines Arbeitgebers hast, bist Du auf der sicheren Seite. Und Du hast für den Notfall idealerweise die beste Lösung – auch für deinen Hund, dem es übrigens auch guttut, nicht von seinem Herrchen oder Frauchen getrennt zu sein.