Du warst es mal, bist es noch oder fühlst Dich so: jung und unbekümmert – mit Musik in den Ohren – häufig aus Kopfhörern, die Du in den Ohren trägst. Je länger und lauter Deine „Beschallung“ ist, desto größer ist jedoch die Gefahr, dass Dein Gehör einen bleibenden Schaden nimmt. Dieser kommt meist schleichend und anfangs unbemerkt.
Lärm macht krank
Wusstest Du, die Zahl der dauerhaft schwerhörigen Jugendlichen seit einigen Jahren ansteigt? Der Grund ist nach Angaben des Berufsverbands der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte das häufige und laute Musikhören über Kopfhörer, in Diskotheken oder auf Live-Konzerten. Das belegen Forschungsergebnisse wie zum Beispiel die „OHRKAHN“ Studie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Kooperation mit der Uniklinik Regensburg. Auch bei der Arbeit schädigt Dauerlärm die Haarsinneszellen im Innenohr. Er kann zu Lärmschwerhörigkeit führen – der am häufigsten anerkannten Berufskrankheit in Deutschland. Bereits kurze Schallspitzen, zum Beispiel ein lauter Knall am Ohr, sind eine Gefahr fürs Gehör.
Wusstest Du, dass eine hohe Lärmbelastung …
• … nicht nur Dein Gehör dauerhaft schädigen, sondern auch Deine Psyche, Dein Herz-Kreislaufsystem und Deinen Schlaf beeinträchtigen kann?
• … Deine Arbeitsleistung einschränkt und die Kommunikation mit anderen erschwert?
• … die Unfallgefahr erhöht, weil du Alarm- und Warnsignale schlechter hörst?
Gehör schützen – in der Freizeit und bei der Arbeit
Umso wichtiger ist, dass Du Dein Gehör vor möglichen Schäden schützt. In der Freizeit bist Du dafür selbst verantwortlich, im Beruf unterstützt Dich Dein Arbeitgeber. Er hat die Lärmbelastung am Arbeitsplatz regelmäßig in einer Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen. Sind entsprechende Werte erreicht oder überschritten, muss er zunächst versuchen, durch technische Maßnahmen die Situation zu verbessern, zum Beispiel durch die Anschaffung lärmarmer Maschinen. Auch räumliche Veränderungen, wie der Einbau von Akustikdecken oder Schallschutzwänden helfen dabei, störenden Schall zu schlucken. Organisatorische Maßnahmen wie „lärmarme“ Arbeitsverfahren oder Lärmpausen können ebenfalls dazu beitragen, die Lärmbelastung zu verringern.
Gehörschutz konsequent tragen
Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB (A) muss Dir Dein Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen, zum Beispiel in Form von Gehörschutzkapseln -stöpseln oder eigens für Dich angefertigte Otoplastiken. Denke daran, diesen konsequent zu tragen. Auch in der Freizeit kannst Du Dich bei lärmintensiven Arbeiten damit schützen. Wer schlau ist, trägt auch bei Motorsportveranstaltungen oder Rockkonzerten Gehörschutz, wie übrigens auch die Profis! Und nicht vergessen: genügend Ruhepausen für Dein Gehör einplanen, damit es sich erholen kann!
Willst Du mehr wissen?
Dann schau mal ins Themenfeld „Lärm und Gehörschutz“ im Kompendium Arbeitsschutz der BGHW. Interessierst Du Dich als Arbeitsgeber für die Gefährdungsbeurteilung Online, findest Du weitere Informationen hier. Planst Du in Deinem Unternehmen einen Gesundheitstag? Dann kannst Du unsere „EarBox“ ausleihen. Damit sind zum Beispiel Hörchecks, Lautstärketests oder die Simulation von Hörschäden möglich. Wende Dich einfach an die für Deinen Betrieb zuständigen Ansprechpartner aus der Prävention.